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North Data: Persönliche Daten löschen oder sperren lassen

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Von SuchSchutz · Veröffentlicht und aktualisiert am

Sie suchen nach Ihrem Namen und finden bei North Data eine frühere Geschäftsführerrolle oder einen Wohnort, mit dessen Veröffentlichung Sie nicht gerechnet haben. Zunächst sollten Sie klären, welche Angabe Sie beanstanden und wo sie tatsächlich steht. Ein historischer Eintrag ist nicht dasselbe wie eine falsche aktuelle Zuordnung.

Kurz beantwortet: Sie können North Data um Prüfung und Sperrung personenbezogener Angaben bitten, wenn passende Voraussetzungen vorliegen. Nicht jeder Eintrag ist entfernbar. Trennen Sie dabei drei Ebenen: die Darstellung bei North Data, die zugrunde liegende öffentliche Registerquelle und die Sichtbarkeit bei Google.

Warum stehen meine Daten bei North Data?

North Data ist ein Register- und Wirtschaftsinformationsdienst, kein Kontaktverzeichnis nach dem Muster von RocketReach. Nach eigener Auskunft zur Datenverarbeitung stammen personenbezogene Angaben ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Pflichtveröffentlichungen. Dazu zählen Wohnort und Geburtsdatum. Letzteres ist laut Unternehmen öffentlich geschwärzt, für Premium- und Daten-Service-Kunden aber zugänglich.

Prüfen Sie deshalb nicht nur das Namensprofil, sondern auch den Zusammenhang mit einer Gesellschaft oder früheren Funktion. Verwechseln Sie einen veröffentlichten Wohnort nicht mit einer vollständigen Privatadresse. Maßgeblich ist die konkrete Angabe auf der betroffenen Seite, nicht das, was Sie anhand des Suchtreffers vermuten.

Löschen, berichtigen oder sperren: Was ist der Unterschied?

Berichtigen heißt, eine unrichtige Angabe zu korrigieren, etwa eine falsch zugeordnete Funktion. Löschen bedeutet, Daten zu entfernen. Sperren bezeichnet hier das Verfahren, das North Data in seiner Richtlinie beschreibt. Daraus sollten Sie keine vollständige physische Löschung sämtlicher gespeicherter Daten ableiten.

Formulieren Sie Ihr Ziel entsprechend: Soll eine Angabe richtiggestellt oder ihre Anzeige eingeschränkt werden? Lassen Sie sich den Umfang einer bewilligten Maßnahme erläutern. Eine Änderung bei North Data ändert nicht automatisch amtliche Register. Ist bereits die Ausgangsveröffentlichung falsch, klären Sie eine mögliche Berichtigung dort gesondert.

Wann kommt eine Sperrung infrage?

Nach der North-Data-Sperrrichtlinie setzen veraltete Personendaten voraus, dass keine Tätigkeit als gesetzlicher Vertreter mehr besteht. Die Zeitangaben sind Unternehmenskriterien, keine gesetzlichen Fristen oder Garantien.

Ausgewählte Kriterien von North Data für Personen
Frühere Geschäftsführer oder VorständeMindestens fünf Jahre seit dem Ausscheiden.
Frühere ProkuristenMindestens ein Jahr seit dem Ausscheiden.
Besondere SchutzbedürftigkeitIndividuelles Schutzinteresse erläutern oder geeignete Nachweise nennen.

Weitere Bedingungen und eigene Firmenkriterien stehen in der vollständigen Richtlinie. Personenwerte gelten nicht für Gesellschaften. North Data kann insbesondere wegen öffentlicher Interessen, fehlender Voraussetzungen, unvollständiger oder falscher Angaben ablehnen.

So bereiten Sie Ihre Anfrage vor

  1. URLs sammeln: Notieren Sie die genaue Adresse Ihres Personenprofils und relevanter verknüpfter Seiten. Ein Google-Suchlink allein benennt die Quelle nicht eindeutig.
  2. Angaben eingrenzen: Halten Sie fest, welches Feld falsch oder überholt ist. Dokumentieren Sie den sichtbaren Stand mit Datum. Unterscheiden Sie Ihren Eintrag von Profilen gleichnamiger Personen.
  3. Funktionen zuordnen: Trennen Sie aktuelle und frühere Rollen. Nennen Sie bei einer beendeten Funktion das belegbare Ausscheidensdatum, nicht nur das Datum Ihres letzten Arbeitstags.
  4. Nachweise auswählen: Halten Sie einen passenden Beleg zur jeweiligen Aussage bereit. Vermeiden Sie vollständige Dokumentensammlungen mit unnötigen Angaben über andere Personen.
  5. Umstände erklären: Beschreiben Sie sachlich, weshalb die beanstandete Veröffentlichung problematisch ist. Ein besonderes Schutzinteresse benötigt eine individuelle Erklärung, keine pauschale Formel.
  6. Anfrage senden und sichern: Schreiben Sie begründet an info@northdata.de. Bewahren Sie Nachricht, Anlagen und Antworten zusammen auf.

North Data verlangt URLs, Begründung, gegebenenfalls Berechtigung und Legitimation oder Vollmacht; zur Legitimation genügt laut Richtlinie meist die E-Mail-Adresse. Senden Sie daher nicht vorsorglich Ausweiskopien. Klären Sie nötige sensible Nachweise ausschließlich über einen verifizierten Kanal und beschränken Sie sie auf das Erforderliche.

Muster für eine Anfrage an North Data

Ersetzen Sie die Platzhalter und streichen Sie unpassende Passagen. Behaupten Sie weder eine beendete Funktion noch eine Schutzsituation, die nicht zutrifft. Wenn Sie für jemand anderen handeln, ergänzen Sie Ihre Vertretungsberechtigung.

Betreff: Bitte um Prüfung und Sperrung personenbezogener Daten – [Name / Profil-URL]

Sehr geehrtes North-Data-Team,

unter [URL] werden personenbezogene Angaben zu meiner Person veröffentlicht. Ich bitte um Prüfung einer Sperrung der folgenden Angaben: [konkret benennen].

Begründung: [zutreffende Umstände, etwa Ende einer Funktion mit Datum oder besonderes Schutzinteresse, sachlich beschreiben].

Als Nachweis kann ich [relevanter Nachweis] zur Verfügung stellen. [Optional: unrichtige Angabe und richtige Angabe].

Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie meinem Anliegen entsprechen können und ob dafür weitere Angaben erforderlich sind. Sollte eine Sperrung nicht möglich sein, bitte ich um eine nachvollziehbare Begründung.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Die Vorlage bittet um Prüfung. Sie ist keine pauschale rechtliche Löschforderung und ersetzt keine Beratung zu möglichen Ansprüchen. Für mehrere Seiten können Sie jeweils URL, Angabe und Begründung zuordnen, statt unterschiedslos die gesamte Veröffentlichung zu beanstanden.

Was tun, wenn North Data ablehnt?

Lesen Sie die genannten Gründe und gleichen Sie diese mit Ihrer Anfrage ab. Fehlen eine URL, ein nachvollziehbares Datum oder eine Vertretungsangabe, ergänzen Sie gezielt diesen Punkt. Ist die Antwort unklar, bitten Sie um eine nachvollziehbare Begründung und beziehen Sie sich auf die bisherige Korrespondenz.

Unterscheiden Sie einen überprüfbaren Datenfehler vom Wunsch, nicht auffindbar zu sein. Eine richtige historische Angabe wird nicht allein dadurch falsch, dass Ihre damalige Tätigkeit beendet ist. Bei einem ungelösten Streit über Datenschutzrechte kommen die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde oder qualifizierte Rechtsberatung infrage. Welche Stelle zuständig ist und welcher Schritt passt, muss im Einzelfall geklärt werden.

Warum erscheint der Eintrag weiterhin bei Google?

Öffnen Sie zuerst die tatsächlich verlinkte North-Data-URL. Eine Sperrbestätigung und der sichtbare Seitenstand sind getrennt zu prüfen. Notieren Sie auch die Suchanfrage und vergleichen Sie den aktuellen Inhalt mit Titel und Textausschnitt bei Google.

Ist die Seite nicht mehr vorhanden oder wurden relevante Inhalte entfernt, kann Googles Tool zum Aktualisieren veralteter Inhalte passen. Es löscht keine Quellseite. Auch eine geänderte Seite kann nach einer Aktualisierung weiterhin als Treffer erscheinen. Unser Ratgeber erklärt, warum Google noch alte Informationen zeigt.

Stehen die beanstandeten Angaben unverändert auf der Live-Seite, ist dieses Tool nicht geeignet. Dann sind ein einschlägiger Datenschutzweg oder Googles Verfahren zum Recht auf Vergessenwerden separat zu prüfen. Ein unerwünschter Treffer allein genügt nicht; Google berücksichtigt auch Informationsinteressen. Eine Auslistung ändert nicht die Registerquelle. Die Leistung Google-Eintrag entfernen betrifft diese getrennte Prüfung.

Bei weiteren Anbieterprofilen finden Sie Informationen zur anbieterbezogenen Prüfung persönlicher Daten. North Data bleibt dabei als Registerdienst gesondert einzuordnen, nicht als beliebiger Kontakt-Datenmakler.

Häufige Fragen

Werden Angaben nach fünf Jahren automatisch gelöscht?

Nein. North Data beschreibt eine bedingte Sperrung auf Anfrage, keine automatische Löschung. Prüfen Sie, welche der oben genannten Voraussetzungen Ihre konkrete Situation betreffen.

Ändert eine Sperrung auch den amtlichen Registereintrag?

Nein. Eine Änderung bei North Data verändert nicht automatisch die zugrunde liegende Registerveröffentlichung. Einen Fehler im Register müssen Sie gesondert mit der zuständigen Stelle klären.

Verschwindet der Google-Treffer unmittelbar?

Das lässt sich nicht zusagen. Prüfen Sie die aktuelle Quellseite und den Google-Treffer getrennt. Je nach Stand kommt eine Aktualisierung veralteter Inhalte oder ein anderer Entfernungsweg infrage.

Können auch aktuell tätige Geschäftsführer eine Sperrung erreichen?

Eine pauschale Zusage ist nicht möglich. Ordnen Sie Ihre aktuelle Funktion und ein etwaiges individuelles Schutzinteresse getrennt ein. Die oben verlinkte Richtlinie ist keine Garantie für eine bestimmte Entscheidung.

Erscheint Ihr North-Data-Profil bei Google?

Wir prüfen die konkrete URL und den möglichen Antragsweg. SuchSchutz erteilt keine Rechtsberatung; eine Entfernung ist nicht garantiert.

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