Leistung

Persönliche Daten bei Datenmaklern entfernen lassen.

Wir prüfen betroffene Profile, stellen geeignete Löschanträge und halten fest, welche Anbieter geantwortet haben. Ob und wann gelöscht wird, entscheiden die Anbieter.

Das Problem

Ihre Adresse, Telefonnummer und Familie – frei im Netz erhältlich.

Datenmakler, im Fachjargon auch People-Search-Dienste oder Data Broker genannt, sammeln systematisch personenbezogene Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen: Handelsregister, Melderegister-Auszüge, alte Impressen, Vereinsverzeichnisse, Social-Media-Reste, geleakte Datenbanken, gekaufte Adresslisten. Sie verknüpfen diese Fragmente zu einem Profil, das mit einer einfachen Google-Suche nach Ihrem Namen zutage tritt: Wohnadresse, Alter, Telefonnummer, Verwandtschaftsverhältnisse, ehemalige Arbeitgeber, geschätztes Einkommen.

Für die meisten Menschen wird das erst zum Problem, wenn es zu spät ist. Ein aufdringlicher Ex-Partner findet die neue Adresse. Ein verärgerter Kunde ruft am Wochenende zu Hause an. Betrüger nutzen die kombinierten Daten für Enkeltrick, SIM-Swapping oder gezielten Identitätsdiebstahl. Frauen in exponierten Berufen, Journalisten, Ärzte, Polizisten, Lehrkräfte und Unternehmer sind überproportional betroffen. Auch für Angehörige geschützter Berufsgruppen ist eine öffentlich einsehbare Privatadresse ein reales Sicherheitsrisiko.

Warum die Selbstlöschung selten funktioniert

Art. 17 DSGVO kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Löschung begründen. Praktisch ist der Weg mühsam: Es gibt keine zentrale Anlaufstelle. Jeder Anbieter hat ein eigenes Formular, eine eigene Frist, eigene Identitätsnachweis-Anforderungen und oft versteckte Opt-out-Seiten. Wer alle relevanten Anbieter im DACH-Raum selbst kontaktiert, verbringt mitunter viele Stunden mit dem Ausfüllen von Formularen, dem Versenden von Ausweiskopien und dem Nachfassen bei ausbleibenden Antworten.

Erschwerend kommt hinzu, dass viele Anbieter Daten regelmäßig aus denselben Quellen neu einspielen. Ein gelöschtes Profil kann später erneut online sein – ohne dass Sie es merken, bis jemand es erneut findet. Ohne kontinuierliches Monitoring wird die Bereinigung zu einer einmaligen Momentaufnahme mit begrenzter Halbwertszeit.

Was wir konkret lösen

Wir prüfen, bei welchen Datenmaklern Ihre Informationen auffindbar sind und welche Anträge jeweils in Betracht kommen. Je nach Anbieter unterscheiden sich Meldewege, erforderliche Nachweise und Antwortzeiten. Wir stellen die vereinbarten Anträge, dokumentieren den Stand und halten Rückfragen und Entscheidungen schriftlich fest. Nicht jede Quelle lässt sich bereinigen; darüber entscheidet der jeweilige Anbieter.

Weil Daten zurückkommen, bieten wir optional quartalsweises Monitoring: Wir prüfen viermal jährlich die abgedeckten Anbieter erneut und stellen bei jedem Wiederauftauchen sofort einen neuen Löschantrag. So wird aus einer einmaligen Aktion ein dauerhafter Schutz Ihrer Privatsphäre – ohne dass Sie sich weiter mit Formularen, Anbietern und Fristen beschäftigen müssen.

Was passiert bei einer Bereinigung.

Datenmakler sammeln Adressen, Telefonnummern, Verwandtschaftsverhältnisse und Profile aus öffentlichen Quellen. Wir stellen strukturierte Löschanträge nach DSGVO.

Nach der Bereinigung erhalten Sie einen schriftlichen Bericht mit Status pro Anbieter.

  • Anbieterbezogene Prüfung und Anträge
  • Rechtsgrundlage: Art. 17 DSGVO
  • Abschlussbericht mit Status pro Quelle
  • Optional: Quartalsweises Monitoring
Preise

Wählen Sie ein Paket.

Preis wird nach Fallprüfung final bestätigt.

Einmalige Bereinigung

Beliebteste Option
190 €

Löschanträge für die nach Prüfung vereinbarten Anbieter. Umfang wird schriftlich bestätigt.

Kein Anruf erforderlich
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Jahrespaket

390 €

Einmalige Bereinigung plus 4x quartalsweises Monitoring und Wiedereinreichung.

Empfohlen für langfristigen Schutz
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Quartalsweises Monitoring

79 €/Quartal

Nur für bestehende Kunden nach abgeschlossener Erstbereinigung.

Wiederkehrender Plan
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FAQ

Häufige Fragen

Welche Anbieter sind abgedeckt?

Der Umfang hängt vom Einzelfall ab. Betroffene Anbieter nennen wir Ihnen nach der Prüfung.

Wie lange dauert die Bereinigung?

Die Bearbeitungsdauer hängt von den Antworten der Anbieter ab. Wir dokumentieren den Stand schriftlich.

Kommen Daten zurück?

Ja, das ist möglich. Deshalb bieten wir quartalsweises Monitoring an.

Ist der Prozess DSGVO-konform?

Ja. Wir stützen die Anträge auf Art. 17 DSGVO.

Weitere Möglichkeit

Erscheinen die Daten in der Google-Suche?

Neben dem Antrag beim Datenanbieter kann auch eine Prüfung des konkreten Google-Suchergebnisses sinnvoll sein.

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Bereit für die Fallübermittlung?

Schriftliche Einschätzung nach Prüfung. Kein Anruf erforderlich.

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